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Sicherheitsbezogene und sicherheitskritische Produkte:

Normative Grundlagen

Welche Normen sind für mein Produkt relevant, und wie setze ich sie um?

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Welche Normen sind für mein Produkt während der Produktentwicklung relevant?

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Welche Normen sind während des gesamten Produktlebenszyklus zu beachten und einzuhalten?

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Wie unterscheiden sie sich die für mein Produkt relevanten Normen von den Normen für andere Produkte und Branchen?

Sicherheitskritische Produkte müssen gemäß den Normen für funktionale Sicherheit entwickelt werden. Die IEC 61508 bildet die Basis für die meisten branchenspezifischen funktionalen Sicherheitsstandards wie die

  • ISO 26262: Straßenfahrzeuge,
  • ISO 25119: Land- und Forstmaschinen,
  • IEC 60601/62304: medizinische Geräte und Software,
  • ISO 13849: Maschinensteuerungen in der Produktion.

Die Umsetzung dieser Normen ist praktisch nur mit Softwarewerkzeugen möglich. 

autoConform®

Effiziente Normenumsetzung mit autoConform®

Die Entwicklung sicherheitskritischer Produkte unterscheidet sich branchenspezifisch im verwendeten Fachvokabular und methodischen Details. Die grundsätzlichen normativen Vorgaben und Vorgehensweisen bei der Entwicklung, Fertigung und Wartung sicherheitskritischer Produkte sind aber branchenübergreifend dieselben. 

Die branchenspezifischen Normen zur funktionalen Sicherheit verweisen bezüglich einzuhaltender Prozesse und durchzuführender Sicherheitsanalysen auf allgemein gültige, d.h. nicht branchenspezifische, Standards. Zu diesen allgemeinen Standards gehören beispielsweise:

  • ISO/IEC 15288 für Systemlebenszyklen,
  • IEC 61882 für HAZOP-Analysen und
  • IEC 61025 für Fehlerbaumanalysen.

Die autoConform®-Methodik, -Software und -Ingenieurdienstleistungen unterstützen Sie dabei, die genannten Normen effizient umzusetzen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Schritte zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit:

Unverbindliches Kennenlernen, Informationsaustausch ohne Geheimhaltungsvereinbarung

1.Erstgespräch

Kostenloses, unverbindliches Kennenlerngespräch, Informationsaustausch ohne Geheimhaltungsvereinbarung

2.Näheres Kennenlernen

Typischerweise nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung: Austausch von Informationen, die benötigt werden, um ein konkretes Zusammenarbeitsprojekt aufzusetzen.

3.Projektvereinbarung

Vereinbarung konkreter Projektziele, des Zeitplans sowie der Kosten.

Ihr Ansprechpartner:

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